Der ultimative Leitfaden zur E-Auto-Förderung in Deutschland

29 Minuten

Deutschland macht Ernst mit der Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Wie im Klimaschutzprogramm 2030 von letztem Oktober festgelegt, soll es in Deutschland bis 2030 bis zu 10 Millionen Elektrofahrzeuge geben und eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, wurden finanzielle Anreize für Elektrofahrzeuge verlängert oder neue geschaffen. Darüber hinaus werden im zur Bewältigung der Wirtschaftskrise beschlossenen, 130 Millionen Euro schweren Konjunkturpaket auch erhebliche Mittel, Steuersenkungen und weitere Subventionen für die Förderung der E-Auto-Ladeinfrastruktur bereitgestellt. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls dazu dienen, den deutschen Elektrofahrzeugmarkt zu beleben. 

All das bedeutet, dass derzeitige und zukünftige Fahrer beim Kauf eines Elektrofahrzeugs oder Ladegeräts in Deutschland in den Genuss einer Vielzahl von Zuschüssen, Steueranreizen und anderen Vorteilen kommen können. So kann ein Seat Mii Electric für weniger als 11.000 € erstanden werden, wenn der vollen Umfang der Anreize genutzt wird. Hier ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten verfügbaren Anreize:

Ladeinfrastruktur-Förderung in Deutschland

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Deutschlandweite private Anreize

Die nach unserem Wissen einzige private deutschlandweite Bezuschussung von Ladegeräten stammt von der KfW-Bank, einer Förderbank und Anstalt öffentlichen Rechts:

  • KfW-Bank: 900 € Investitionszuschuss pro Ladestation (Kauf und Installation).

Lesen Sie unseren Artikel über den Investionszuschuss der KfW-Bank um mehr Details zu erfahren.

Laden Sie hier unseren Leitfaden zur Beantragung von Zuschüssen für Elektrofahrzeuge herunter.

Deutschlandweite öffentliche Anreize

Was die öffentliche Förderung der Ladeinfrastruktur betrifft, so strebt die Bundesregierung an, bis 2030 über 1 Million Ladegeräte im Land zu verfügen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Marktanreizprogramm für die Elektromobilität auf den Weg gebracht, um den Aufbau von öffentlichen Ladestationen zu fördern.

Zuschüsse für KMU & Gebietskörperschaften 

Die Bundesregierung hat für Erwerb und Installation öffentlicher Ladepunkte das 300 Millionen schwere Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ins Leben gerufen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen und eine der Voraussetzungen ist die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Die elektronische Antragstellung ist ab dem 12.04.2021 und voraussichtlich bis zum 31.12.2021 möglich und die Förderung deckt bis zu 80% der Gesamtkosten ab:

  • bis zu 4.000 € für Normalladepunkte mit bis zu 22 kW
  • bis zu 16.000 € für Schnelladepunkte mit bis zu 50 kW
  • bis zu 10.000 € für den Anschluss an das Nieder- bzw. bis zu 100.000 € für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Lokale & regionale Anreize

Weitere Zuschüsse für Erwerb und Installation von privaten E-Ladestationen sind je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland unterschiedlich und können hier nachgelesen werden:

Finanzielle Anreize von Städten und Bundesländern (Beispiele)

  • Nordrhein-Westfalen
    • 60 % (max. 3.500 € für intelligente, bidirektionale Ladepunkte; max. 2.000 € für alle anderen Ladepunkte) erhöhte Förderung bis zum 30. November 2020 auf Erwerb und Installation von privaten Ladegeräten mit dem Sofortprogramm Elektromobilität
    • 500 € Bonus bei Eigenerzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
    • 200 € Bonus pro kWh Kapazität für die Errichtung eines neuen stationären Batteriespeichers
  • München: 40 % der Netto-Gesamtkosten (max. 3.000 € für Normalladepunkte; max. 10.000 € für Schnelladepunkte): Anschaffungs-, Planungs-, Montage- und Installationskosten
  • Hannover: 500 € Zuschuss auf Erwerb und Installation einer intelligenten Ladestation
  • Limburg: 300 € Förderbetrag pro Ladestation

Finanzielle Anreize von Stromversorgern und anderen Organisationen (Beispiele)

  • N‑ERGIE: 250 € Zuschuss auf Erwerb und Installation einer Wandladestation in Nürnberg in Verbindung mit einem Ökostromtarifes des Anbieters
  • Stadtwerke Marburg: 400 € Zuschuss pro Lademöglichkeit; 100 € zusätzlich bei der Erzeugung von eigenem Strom aus erneuerbaren Energien vor Ort
  • Mainzer Stadtwerke: 400 € Zuschuss auf Erwerb und Installation einer Wandladestation in Mainz, nur für bestehende oder neue Stromkunden 
  • Stadtwerke Schwedt: 200 € Zuschuss auf Erwerb und Installation einer Wandladestation in Schwedt, nur für bestehende oder neue Stromkunden (Naturstrom)
  • Wuppertaler Stadtwerke: 150 € Zuschuss auf Erwerb einer Schnellladestation, nur für bestehende oder neue Stromkunden 
  • Stadtwerke Rastatt: 100 € Zuschuss auf Erwerb und Installation einer Wandladestation in Rastatt, nur für bestehende oder neue Stromkunden

Diese Liste ist keineswegs erschöpfend. So bieten Energieunternehmen beispielsweise verschiedene andere Anreize für den Kauf von Ladegeräten an. Abgesehen davon kann es gut sein, dass in bestimmten Städten, Staaten oder Organisationen in der Zukunft neue Anreize hinzukommen. Aus diesem Grund sollten Sie auch eine Schnellsuche auf Google nach “Ladestation Förderung [Name Ihrer Stadt]” durchführen, um sicherzustellen, keine aktuellen Änderungen oder neue Förderungen zu verpassen.

Steuervorteile

  • Das Aufladen von privat oder dienstlich genutzten Elektroautos oder -Plug-in-Hybriden ist beim Arbeitgeber steuerfrei 
  • Zuhause aufgeladene Elektro-Dienstwagen können von steuerfreien Pauschalen profitieren 
  • Arbeitgeber, die das kostenlose Aufladen von Elektrofahrzeugen oder Fahrrädern anbieten, müssen diese Dienstleistung bis 2030 nicht versteuern

E-Auto-Förderung in Deutschland

E-Auto-Förderung in Deutschland - Wallbox Infographic

Deutschlandweite Anreize

Zuschüsse

Kauf eines Elektrofahrzeugs: bis zu 9.000 € Umweltbonus 

Der Umweltbonus ist eine staatlich gewährte Prämie, die beim Kaufen oder Leasen eines Elektrofahrzeugs gewährt wird

Die folgenden Fördersätze ergeben sich aus dem Ausbau des Umweltbonus (unter dem Namen Innovationsprämie) im Rahmen des Konjunkturpakets und gelten rückwirkend vom 4. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2021 (Zulassungsdatum):

  •  Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 €:
    • Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 9.000 €
    • Plug-in-Hybride (PHEV): 6.750 €
  •  Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von 40.000 € bis 65.000 €:
    • Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 7.500 € 
    • Plug-in-Hybride (PHEV): 5.625 € 

Um herauszufinden, ob Ihr Elektrofahrzeug zu den förderfähigen Elektrofahrzeugen gehört und um den jeweiligen offiziellen Nettolistenpreis zu erfahren, laden Sie am besten die Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herunter.

In der Regel füllt der Autohersteller Ihres Vertrauens den Antrag auf Förderung für Sie aus. Für mehr Informationen und falls Sie den Antrag selbst ausfüllen möchten, klicken Sie hier

Leasing eines Elektrofahrzeugs: Umweltbonus gilt ebenfalls: 

Seit dem 21. Oktober 2020 werden Leasingfahrzeuge je nach der im Leasingvertrag festgelegten Leasingdauer gestaffelt gefördert. Dabei beträgt die Mindesthaltedauer 6 Monate bei einer Laufzeit von 6 bis 11 Monaten, 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. 24 Monate bei einer Laufzeit über 23 Monaten. 

Für Zulassungen ab dem 16.11.2021 gelten für Leasingfahrzeuge die folgenden Fördersätze:

  • Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 €:
    • Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 2.250 € (6-11 Monate Laufzeit)
    • Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 4.500 € (12-23 Monate Laufzeit)
    • Plug-in-Hybride (PHEV): 1.687,50 € (6-11 Monate Laufzeit)
    • Plug-in-Hybride (PHEV): 3.375 € (12-23 Monate Laufzeit)
  •  Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von 40.000 € bis 65.000 €:
    • Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 1.875 € (6-11 Monate Laufzeit)
    • Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 3.750 € (12-23 Monate Laufzeit)
    • Plug-in-Hybride (PHEV): 1.406,25 € (6-11 Monate Laufzeit)
    • Plug-in-Hybride (PHEV): 2.809,50 € (12-23 Monate Laufzeit)
Gebrauchtwagen: Umweltbonus gilt ebenfalls

Auch Gebrauchtwagen profitieren von der Innovationsprämie. Sie erhalten beim Kauf die gleiche Prämie wie Neuwagen (siehe oben), insofern für diese beim Erstkauf noch kein Umweltbonus erhalten wurde und sie vor dem 4 November 2019 registriert wurden.

AVAS-Bonus: 100 € Prämie auf den Kauf eines E-Auto mit AVAS

Beim Erwerb eines Elektrofahrzeugs mit akustischem Warnsystem (AVAS), haben Sie ein Anrecht auf eine zusätzliche Prämie in Höhe von 100 € (gültig bis zum 30. Juni 2021).

Steuervorteile

Kfz-Steuer: 
  • Besitzer von reinen Elektrofahrzeugen (BEV), die zwischen 2011 und 2030 zugelassen wurden, sind die ersten 10 Jahre lang von der Zahlung dieser Steuer befreit. E-Auto-Besitzer sparen sich dabei ca. 194 € pro Fahrzeug und Jahr. Mit diesem Kfz-Steuer-Rechner können Sie näherungsweise berechnen, wie viel Sie an Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssten, sollten Sie sich für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor entscheiden.
  • Plug-in-Hybrid-Besitzer (PHEV) müssen die Steuer zwar bezahlen, erhalten jedoch eine Ermäßigung im Vergleich zu dem von Benzin-/Diesel-Besitzern zu entrichtenden Steuersätzen. Diese Ermäßigung ist proportional zu ihrem geringeren CO2-Ausstoß.
Dienstwagenbesteuerung: 
  • Die private Nutzung eines reinen E-Autos (BEV) als Dienstwagen muss monatlich nur noch pauschal mit 0,25 % des Bruttolistenpreises (sofern dieser weniger als 60.000 € beträgt) versteuert werden. Im Vergleich dazu werden Verbrenner mit 1 % versteuert.
  • Die private Nutzung eines Plug-in-Hybrid-Dienstwagens oder eines reinen E-Auto-Dienstwagens (BEV) mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 € wird mit nur 0,5 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert. Im Vergleich dazu werden Verbrenner mit 1 % versteuert.
Mehrwertsteuer: 
  • Die zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % zwischen dem 1. Juli und dem 30. Dezember 2020 ist nun ausgelaufen, d.h. die Mehrwertsteuer beträgt in Deutschland wieder 19 %. 

Lokale & regionale Anreize

Zuschüsse

Je nach Ihrem Wohnort haben Sie möglicherweise für den Kauf Ihres Elektrofahrzeugs auch Anspruch auf lokale Fördermittel von bis zu 1.500 €. Diese werden zusätzlich zu den oben erläuterten deutschlandweit gültigen Anreizen für Elektrofahrzeuge gewährt, so dass Sie bei Ihrem Kauf noch mehr Geld sparen können. Man unterscheidet dabei öffentliche Zuschüsse, die von einigen Städten und Gemeinden angeboten werden sind. Auch von Energieversorgern werden Zuschüsse für bestehende oder Neu-Kunden angeboten. Sowohl öffentliche als auch private Förderer knüpfen den Geldfluss dabei teilweise an bestimmte Bedingungen. Eine Liste verschiedener lokaler Anreize hat der ADAC am Schluss dieses Artikels zusammengestellt. Aufgrund der hohen Anzahl neuer und auslaufender Fördermöglichkeiten auf lokaler Ebene von Kommunen und privaten Anbietern sollten Sie jedoch auch eine schnelle Suche auf Google nach „Elektroauto-Förderung [Name Ihrer Stadt]“ durchführen, um sicherzustellen, dass Sie keine neuen Fördermöglichkeiten verpassen.

Zusätzliche Vorteile für Elektrofahrzeugbesitzer

2015 wurde das Elektromobilitätsgesetz verabschiedet, um die Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge in Deutschland zu fördern. Je nach Umsetzung dieses Gesetzes in den verschiedenen Bundesländern und Städten können E-Auto-Fahrer bis 2030 von den folgenden Vorteilen profitieren: 

  • Kostenloses Parken
  • Reservierte Parkplätze
  • Verwendung des Busstreifens

In diesem Artikel des ADAC werden einige der spezifischen Vorteile in verschiedenen Regionen aufgezählt..

Überblick über die staatlichen Initiativen und Maßnahmen im Bereich Elektromobilität 

Als Teil des neuen Klimaschutzprogramms 2030 und des kürzlich aufgesetzten Konjunkturprogramms hat die deutsche Regierung Fördermittel freigegeben und Maßnahmen beschlossen, die dazu dienen sollen, die Mobilitätswende voranbringen und die Klima- und Elektrifizierungsziele zu erreichen.

Bestehende und neue Initiativen sind unter anderem: 

  • Batterien und Infrastruktur: Als Teil des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets werden €2,5 Milliarden Euro für die Batteriezellenfertigung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur investiert, da Deutschland bis 2030 über 1 Million Ladesäulen verfügen soll.
  • Elektrifizierung von Tankstellen: Die Bundesregierung hat eine geplante „Versorgungsauflage“ für die Ausrüstung von Tankstellen mit Ladepunkten angekündigt. Das bedeutet, dass herkömmliche Tankstellen in der Zukunft auch als E-Ladestationen fungieren werden, um der Elektromobilität weiter Auftrieb zu geben. 
  • Unterstützung von Herstellern: Zuschüsse in Höhe von 1 Milliarde Euro werden für Zukunftsinnovationen als Teil eines Bonusprogramms für 2020-2021 bereitgestellt, das Investitionen in neue Technologien, Verfahren und Anlagen anregen soll.
  • Flottenaustauschprogramme: Diese sollen dafür sorgen, dass kleine und mittlere Unternehmen und Soziale Dienste während der unsicheren Corona-Zeit nicht auf die Erneuerung ihrer Flotten verzichten müssen. Das erste Programm nennt sich Sozial & Mobil, fördert die Elektromobilität im Stadtverkehr und unterstützt, befristet auf 2020 und 2021, gemeinnützige Träger bei der Flottenumrüstung mit 200 Millionen Euro. Das zweite Flottenaustauschprogramm ist dafür gedacht, Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen zum Erwerb von Elektronutzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zu bewegen. 
  • Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungsprogramm: Bis Ende 2021 wird die Förderung von E-Bussen und ihrer Ladeinfrastruktur erhöht. Es werden bis zu 1,2 Milliarden Euro eingeplant, um private und kommunale Anbieter daei zu unterstützen, auf alternative Antriebsformen umzusteigen und somit den Transport in den Städten zu elektrifizieren. 

Weitere Initiativen auf Bundesebene im Bereich der Elektromobilität, insbesondere in Bezug auf F&E, finden Sie hier. Für eine detaillierte Suche nach regionalen Initiativen verwenden Sie am besten diese Datenbank der Bundesregierung.

Kann die deutsche E-Auto-Branche mit „Wumms“ in Richtung 2030 steuern? 

Während die Welt noch immer gegen die COVID-19-Pandemie kämpft, beginnt die Industrie damit, sich auf eine Rezession vorzubereiten. In der ersten Halbjahr dieses Jahres sind die Verkaufszahlen der gesamten Autobranche in Deutschland im Vergleich zur Vorjahresperiode um 34,5 % gefallen, der E-Auto-Markt für reine Elektrofahrzeuge (+41 %) und Plug-in-Hybride (+274,4 %) jedoch gewachsen. Und das nicht nur in Deutschland; bei dem Wachstum des E-Auto-Markts handelt es sich um einen weltweit beobachtbaren Trend. Laut diesem Artikel des englischsprachigen Wall Street Journal, sind viele Menschen seit der sichtbaren Verbesserung der Luftqualität aufgrund der Ausgangs- und Kontaktsperren eher geneigt, nachhaltige Fahrzeuge zu erwerben. Als Ende 2019 das neue Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht wurde, schätzte der Gründer und Direktor des Center Automotive Research (CAR) Ferdinand Dudenhoeffer in einem auf Englisch veröffentlichten Bloomberg-Artikel 5 Millionen Neuzulassungen von reinen Elektroautos und Plug-in-Hybriden als ein realistisches Ziel für 2030 ein. Das Wachstum des E-Auto-Anteils und die zusätzlich bereitgestellten Fördermittel sieht es so aus, als könne Deutschland dieses Ziel sogar verdoppeln. Oder wie es Finanzminister Olaf Scholz formuliert: „Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen.“ Hoffen wir, dass das für den E-Auto-Markt so eintritt.

Um mehr über finanzielle Anreize in anderen Ländern zu erfahren und einen direkten Vergleich zu sehen, schauen Sie sich am besten unseren umfangreichen Leitfaden zur E-Auto- und Ladesäulen-Förderung in Europa an.